Sie tragen am Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe und haben von Ihrem Arzt Einlagen verschrieben bekommen?
Hierbei ist wichtig zu beachten, dass für Arbeitssicherheitsschuhe aus versicherungstechnischen Gründen keine herkömmlich hergestellten Einlagen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden, für Arbeitssicherheitsschuhe verwenden werden dürfen.
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe werden von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Hilfsmittelversorgung nicht angerechnet. Ihr Anspruch auf 2 Paar Einlagen in 12 Monaten bleibt hiervon unangetastet.
Nicht alle Arbeitssicherheitsschuhe sind einlagengeeignet. Für Arbeitssicherheitsschuhe sind nur spezielle Materialien zugelassen, die die Anforderungen nach BGR 191 erfüllen, welche wir vorab sorgfältig prüfen müssen. Deshalb benötigen wir vor Fertigungsbeginn Ihre Arbeitssicherheitsschuhe, idealerweise in der Originalverpackung und beiliegenden Dokumenten.
Sie können Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe bei folgenden Kostenträgern beantragen.
1. Haben Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt, geht der Antrag an die Agentur für Arbeit.
2. Wenn Sie mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, richten Sie Ihren Antrag an die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Anträge finden Sie hier:
Antrag Deutsche Rentenversicherung
herunterladen
So klappt es ganz einfach mit Ihrem Antrag:
1.
Drucken Sie Ihren passenden Antrag aus und füllen ihn aus.
2.
Bringen Sie uns den ausgefüllten Antrag vorbei
3.
Wir erstellen einen Kostenvoranschlag und füllen einen weiteren Antrag für die Versicherung aus.
4.
Wir schicken alle Unterlagen für Sie zum zuständigen Kostenträger.
5.
Nur Sie erhalten eine Benachrichtigung des Kostenträgers. Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir mit der Produktion beginnen können.
Kleiner Tipp:
Haben Sie Ihren Antrag fertig ausgefüllt, machen Sie sich eine Kopie für den Folgeantrag Ihrer nächsten Einlagen.