✓ aus Meisterhand ✓ mit Kassenrezept ✓auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt
Podologie: Medizinische Fußpflege für Ihre Fußgesundheit
Die Pflege der Fußgesundheit beginnt nicht nur bei den Schuhen, sondern direkt bei den Füßen. Mit der medizinischen Fußpflege, Podologie genannt, steht die kompetente Beratung und nichtärztliche Behandlung Ihrer Füße im Mittelpunkt. Bei Treml Laufgut bietet sich Ihnen unsere Fachabteilung für Podologie mit unserer qualifiziert ausgebildeten Podologin, um Fragen zu beantworten, bei besonderen Bedürfnissen zu beraten und spezialisierte Maßnahmen der medizinischen Fußpflege umzusetzen.
Bei uns profitieren Sie von der engen Zusammenarbeit zwischen Podologin, Arzt und Orthopädieschuhmacher. Die versierten Beteiligten unterstützen Sie durch konkrete Absprachen, qualifizierte Haut- und Nagelbehandlungen und hohe Hygienestandards, einschließlich der Desinfektion und Sterilisation der Behandlungsinstrumente. So können stationäre Krankenhausaufenthalte und Amputationen oft vermieden oder schwerwiegende Krankheitsverläufe gemildert werden.
Die Podologin nutzt dabei ihre Kenntnisse im Bereich der Nagelpflege, Hautpflege sowie Krankheits- und Beschwerdebildbehandlung stets individuell zu Ihrem Vorteil.
Nagelpflege und -behandlung
✔ Schneiden und Fräsen der Nägel
✔ Reinigung des Nagelfalzes
✔ Setzen von Tamponaden
✔ Nagelspangentherapie (z.B. Orthonyxie-Therapie bei Rollnägeln)
✔ Behandlung von Nagelerkrankungen wie z.B. Onychomykose (Pilzerkrankung der Nägel)
Hautpflege
Die meisten Risikopatienten haben sehr trockene Haut und bedürfen besonderer Pflege, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
✔ Beratung und Behandlung zur Hautpflege
✔ Abtragen von Hyperkeratosen
✔ Abtragen von Verhornungen bei Hühneraugen, Schmerzfreiheit schaffen
✔ Abtragen des abgestorbenen Materials bei Warzen, begleitend zur ärztlichen Behandlung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Warzen sind vielfältig. Sie reichen von Ätzmitteln bis hin zur Entfernung mit Laser. Es empfiehlt sich, einen Hautarzt zu konsultieren, der eine entsprechende Therapie verordnet, die dann durch die Podologin umgesetzt werden kann.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen in unserem Angebot für die medizinische Fußpflege flexible Paket-Preise (Kosten auf Anfrage), bei denen sich unsere Podologin Zeit für Sie nimmt und Sie umfassend und individuell berät.
Die Podologin nutzt dabei ihre Kenntnisse im Bereich der Nagelpflege, Hautpflege sowie Krankheits- und Beschwerdebildbehandlung stets individuell zu Ihrem Vorteil.
✔ Beratungs– und Therapiegespräche zu Aspekten der Fußgesundheit und der medizinischen Fußpflege
✔ Medizinische Fußpflege mit Fußbad und Desinfektion, Kürzen der Nägel, Nagelfalz ausreinigen, Nagelränder glätten, Kontrolle der Zehenzwischenräume, Verhornungen entfernen und Individualpflege
✔ Teilbehandlungen wie Nagelbearbeitung, Hornhautbearbeitung, Behandlung von eingewachsenen Nägeln
✔ Medizinische Zusatzleistungen wie Abtragen von Verhornungen bei Hühneraugen, Hühneraugen unterhalb der Nagelplatte abtragen, Risse in der Hornhaut behandeln (Rhagaden), Abtragen verdickter oder mykotischer Nägel bei z.B. Pilzinfektionen
✔ Sulci-Protektor: Schienen einlegen in den Nagelfalz
✔ Orthesen aus Silikon bei Vorfußdeformitäten (passgenaue Druckentlastung aus Silikon)
✔ Fußreflexzonenmassage
Ihr Termin für medizinische Fußpflege – bei Diabetes und Neuropathie auch auf Rezept möglich!
Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unserer Abteilung für Podologie und lassen Sie sich zur medizinischen Fußpflege beraten. Unsere Podologin kann bei einigen Erkrankungen, beispielsweise bei Diabetischem Fußsyndrom (DFS), gegebenenfalls auch bei Neuropathie-Patienten mit Heilmittelverordnung, auf Rezept tätig werden. Dies gilt vornehmlich für ärztlich verschriebene podologische Komplexbehandlungen.
Haben Sie bereits einen Termin, können diesen jedoch nicht einhalten? Dann sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir Ihren Termin neu vergeben können. Ansonsten müssen wir Ihnen eine Ausfallgebühr bei nicht eingehaltenen Terminen berechnen.
Termin vereinbarenPassende Pflegeprodukte für Zuhause
Sie erhalten bei uns ausgewählte Markenprodukte von Allpresan zur regelmäßigen Pflege Ihrer Füße.
Was ist „Podologie“?
Unter Podologie wird die nichtärztliche Heilkunde am Fuß bezeichnet. Die dazugehörige Berufsbezeichnung des Podologen / der Podologin zählt zu den medizinischen Fachberufen und den nichtärztlichen Heilberufen. Podologen bleiben durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen auf dem neuesten Stand und sind somit gut geschult.
Die Ausbildung zum Podologen erfolgt nach dem Podologengesetz (PodG) sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV). Die Berufsbezeichnung ist seit 2003 gesetzlich geschützt und kann je nach Ausbildungsform als „Medizinischer Fußpfleger / Medizinische Fußpflegerin“ bzw. „Podologe / Podologin“ nach staatlicher Erlaubnis beurkundet genutzt werden.
Podologen arbeiten in der Regel in eigenen Praxen, in Praxisgemeinschaften oder wie bei uns in enger Kooperation in einem Team von Gesundheitsdienstleistern, die gemeinsam ein breitgefächertes Angebot mit guter Abstimmung für ihre Kunden darbieten möchten. Unsere Podologin ist für Sie eine kompetente Beraterin, die durch hohe Qualifikation, langjährige Erfahrung und die nötige Fachkompetenz Fußprobleme und Erkrankungen frühzeitig aufzeigen kann. So können Sie bei Bedarf schneller mit dem Arzt über auftretende Besonderheiten sprechen und umgekehrt die Hinweise des Arztes an die Podologin weitergeben.
Die Podologie bietet präventive und kurative therapeutische Maßnahmen für die Füße, fördert die Abheilung und Linderung krankhafter Veränderungen und Erkrankungen der Füße und bietet fachgerechte Behandlung für Risikopatienten.
Zu den Risikopatienten zählen beispielsweise Menschen mit
➤ Diabetes,
➤ Blutkrankheiten
➤ Immunschwächen
➤ Durchblutungsstörungen
➤ Nervenschäden (z.B. Neuropathien)
FAQ
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die podologische Behandlung?
Von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Diabetologe, Rheumatologe, …) verordnete podologische Behandlung wird zum Großteil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In jedem Fall müssen Sie die Rezeptgebühr und die gesetzliche Zuzahlung selbst bezahlen
Die podologische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei bestimmten Erkrankungen übernommen (dazu gehören Diabetes mellitus, neuropathische und rheumatologische Krankheitsbilder).
Übernimmt die private Krankenkasse die Kosten für die podologische Behandlung?
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen/Zusatzversicherungen die Kosten für vom Arzt verordnete podologische Behandlung. Ausschlaggebend ist allerdings immer der von Ihnen abgeschlossene Vertrag, im Zweifel erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Wie oft muss ich zur podologischen Behandlung kommen?
Normalerweise ist eine Behandlung alle 4 bis 6 Wochen ausreichend. Ist eine häufigere Frequenz erforderlich, wird Sie unsere Podologin darauf hinweisen.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Wenn Ihnen der Arzt ein Rezept über podologische Behandlung ausgestellt hat, muss die erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen erfolgen (Ausnahme: auf dem Rezept ist „dringlicher Behandlungsbedarf“ vermerkt: dann innerhalb von 14 Tagen).