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Schuhzurichtung: Konfektionierte Schuhe individuell angepasst

Wenn die Füße Entlastung benötigen oder Fehlbelastungen korrigiert werden sollen, glauben viele Betroffene, sich von modernem Schuhwerk zugunsten Spezialschuhen und Therapieschuhen verabschieden zu müssen.

Mit einer professionellen Schuhzurichtung können jedoch vielfach biomechanische Eigenschaften am konfektionierten Schuh verbessert, das Gangbild harmonisiert oder die Statik korrigiert werden. Maßgeblich ist hierfür ein geeigneter Konfektionsschuh, der in Länge und Weite passend ist, um selbst die Druckverteilung oder Druckentlastung zur Schmerzlinderung herbeizuführen.

In unserer modernen Meisterwerkstatt für Orthopädieschuhtechnik bieten wir Ihnen vielfältige Schuhzurichtungen an, um Ihnen die Freude am schönen Schuh mit individuell optimierter Gesundheitsförderung zu bereichern.

Optionen für die Schuhzurichtung: Arbeiten am Absatz

Unverbindlich anfragen & Beraten lassen

Zudem kann eine Schuhbodenversteifung in Kombination mit einer Sohlenrolle als Abrollhilfe erstellt oder eine Schuhbodenverbreiterung zur Vergrößerung der Standfläche vorgenommen werden. Weitere Schuhzurichtungen aus unserer Orthopädieschuhmeisterwerkstatt können darin bestehen, Druckstellen auszuwalken, zu weiten und zu längen, Druckschuhspitzen am Fuß einzusetzen oder Klettverschlüsse anzubringen.

Schuhzurichtungen sind oft verordnungsfähig

Die meisten Schuhzurichtungen sind als Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig (§33 SGB V). Die Verordnung von Hilfsmitteln belastet das Arznei- und Heilmittelbudget des Arztes nicht. Erstversorgung entspricht der Zurichtung von 3 Paar Schuhen, Folgeversorgungen nach 12 Monaten 2 Paar Schuhe.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei Treml Laufgut und lassen Sie sich von unserem versierten Team zu möglichen Schuhzurichtungen für Ihre Konfektionsschuhe beraten.

FAQ

Wer benötigt eine Schuhzurichtung?

Mit einer professionellen Schuhzurichtung können das Gangbild und die Gangsicherheit verbessert werden. Beispielsweise lassen sich Beinlängendifferenzen durch eine Schuhsohlenerhöhung ausgleichen, mit einer Abrollhilfe lassen sich gezielte Entlastungen erzielen, Absatzveränderungen korrigieren und stabilisieren Gelenke bei Fußstellungen.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Schuhzurichtungen?

Von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde) verordnete Schuhzurichtungen werden zum Großteil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In jedem Fall müssen Sie die Rezeptgebühr (in der Regel in Höhe von 10,00 € pro Schuhpaar) selbst bezahlen.

Übernimmt die private Krankenkassen die Kosten für Schuhzurichtungen?

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen/Zusatzversicherungen die Kosten für vom Arzt verordnete Schuhzurichtungen. Ausschlaggebend ist allerdings immer der von Ihnen abgeschlossene Vertrag, im Zweifel erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Wie viele Schuhzurichtungen bekomme ich pro Jahr?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen innerhalb von 12 Monaten 2 Paar Schuhzurichtungen. Je nach verordneter Zurichtung werden bei der ersten Versorgung 3 Paar Schuhzurichtungen übernommen. Die privaten Krankenkassen orientieren sich an den gesetzlichen Krankenkassen, ausschlaggebend ist allerdings immer der von Ihnen abgeschlossene Vertrag, im Zweifel erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Welche Schuhe sind für eine Schuhzurichtung geeignet?

Die Schuhe müssen über eine stabile Laufsohle verfügen. Sehr weiche Schuhe sind ungeeignet. Um die Schuhzurichtung optisch möglichst unauffällig anbringen zu können, empfehlen sich Schuhe in Grundfarben wie schwarz, braun oder weiß.